ERBSCHEIN

Nach einem Beschluss des AG Hameln vom 24.02.2022, Az.: 18 VI 135/21 ist für die Ausstellung eines Erbscheins nach testamentarischer Erbfolge nicht erforderlich, dass das Testament als körperliche Urkunde vorliegt. Vielmehr ist es ausreichend, dass das Nachlassgericht...