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AGB-Recht

Franchiserecht

Als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerberater können wir Ihnen fachübergreifend helfen, Ihre Risiken bei Neugründung oder Anpassung Ihres Franchise-Systems im Griff zu haben.

Beim Franchising handelt es sich um eine Form des Vertriebs, bei der der Franchisegeber dem Franchisenehmer ein bestimmtes Know-how überlässt und ihm diverse Nutzungsrechte an Marken, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten einräumt, damit der Franchisenehmer die betroffenen Waren, Dienstleistungen und/oder Technologien unter Nutzung des Franchisekonzeptes vertreiben kann. Hierfür hat der Franchisenehmer in der Regel eine einmalige und/oder laufende Franchisegebühr zu zahlen.

Ebenso wie der Vertragshändler tätigt der Franchisenehmer, den Ein- und Verkauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dabei ist er mehr oder weniger eng in das Franchisesystem des Franchisegebers eingebunden.

Unsere Themenschwerpunkte

Im Franchiserecht beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig zu folgenden Themen:

  • Gebietsschutz zugunsten des Franchisenehmers und Wettbewerbsverbot zugunsten des Franchisegebers
  • zu Pflichten des Franchisegebers, wie z.B. die Einräumung von Nutzungsrechten, Lieferpflichten, Pflichten zu Beratung und Unterstützung des Franchisenehmers
  • zu Pflichten des Franchisenehmers, wie z. B. die Zahlung der Gebühr, Einhaltung der üblicherweise in einem „Franchise-Handbuch“ niedergelegten Richtlinien des Franchisegebers, Abrechnung, Buchführung und durchzuführende Werbemaßnahmen betreffend
  • zu Vertragsdauer, zu den Voraussetzungen und Folgen einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung seitens der Parteien

Sie haben Fragen zum Thema?

Rufen Sie uns an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

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