Rechtsanwälte | Fachanwälte I Steuerberater – Gasteiger Reitzer & Kollegen
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Unsere Rechtsgebiete
§ Arbeitsrecht
> weiteres zum Arbeitsrecht
§ Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
Wir verbinden Kompetenz mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick. Fachlich beherrschen wir als Rechtsanwälte, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Steuerberater neben dem Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht auch den Brückenschlag zum Gesellschaftsrecht. Davon profitieren Unternehmer, die ihre Unternehmensnachfolge und familiären Erbschaftsfragen sicher regeln wollen.
Neben den eigentlichen erbrechtlichen Vorschriften spielen erbschaftssteuerliche, bewertungsrechtliche, familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche und teilweise auch sozialrechtliche Fragen eine Rolle. Wir erkennen die Fallstricke der jeweiligen Angelegenheit und können in Zusammenarbeit auch rechtsgebietsübergreifende komplexe Problematiken sachgerecht beantworten.
> weiteres zum Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
§ Franchiserecht
Beim Franchising handelt es sich um eine Form des Vertriebs, bei der der Franchisegeber dem Franchisenehmer ein bestimmtes Know-how überlässt und ihm diverse Nutzungsrechte an Marken, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten einräumt, damit der Franchisenehmer die betroffenen Waren, Dienstleistungen und/oder Technologien unter Nutzung des Franchisekonzeptes vertreiben kann. Hierfür hat der Franchisenehmer in der Regel eine einmalige und/oder laufende Franchisegebühr zu zahlen.
Ebenso wie der Vertragshändler tätigt der Franchisenehmer den Ein- und Verkauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dabei ist er mehr oder weniger eng in das Franchisesystem des Franchisegebers eingebunden.
> weiteres zum Franchiserecht
§ Gesellschaftsrecht
Wir beraten und unterstützen Unternehmer, Gesellschafter und Gesellschaftsorgane in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Durchsetzung ihrer Rechte. Unser Markenzeichen ist die individuelle, engagierte und persönliche Beratung jedes Mandanten.
Unsere Rechtsberatung wird immer von strategischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Überlegungen unter laufender Einbeziehung der Steuerberater flankiert. Wir beraten umfassend in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
> weiteres zum Gesellschaftsrecht
§ Gewerblicher Rechtsschutz
> weiteres zum gewerblichen Rechtsschutz
§ Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Sie wollen Ihren Vertrieb auf eine rechtssichere vertragliche Grundlage stellen. Lieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen und Verträge über den Vertrieb von Waren, Dienstleistungen oder Versicherungen sollen geprüft und verhandelt werden. Oder Sie benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Provision, Bezugsrechte, Kundenschutz und Handelsvertreterausgleich gem. § 89 b HGB? Wir beraten und vertreten bundesweit Unternehmen sowie Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionsagenten und Franchisenehmer zu rechtlichen Fragestellungen im Vertriebsrecht. Hier finden Sie unsere Leistungen im Vertriebsrecht und nützliche Informationen.
> weiteres zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
§ Maklerrecht
> weiteres zum Maklerrecht
§ Recht der freien Berufe
> weiteres zum Recht der freien Berufe
§ Scheidungs-/Vermögensauseinandersetzung
> weiteres zur Scheidungs- und Vermögensauseinandersetzung
§ Sportrecht
> weiteres zum Sprotrecht
§ Steuerrecht
Unser Ziel ist es, Ihnen individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung zu fairen Bedingungen anzubieten. Kleine und mittelständische Unternehmen, Personengesellschaften (GbR, Sozietät, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zählen ebenso zu unseren Mandanten wie Freiberufler (Arzt, Zahnarzt, Rechtsanwalt, Journalist, usw.), Privatpersonen und Non-Profit-Organisationen. Unser Aufgabengebiet und unser Know-How erstrecken sich über zahlreiche steuerliche Rechtsgebiete.
> weiteres zum Steuerrecht
§ Verkehrszivilrecht
> weiteres zum Verkehrszivilrecht
Wir engagieren uns für Sie
Bernd Gasteiger LL.M.
- Master of Laws
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Tobias Reitzer
- Rechtsanwalt
- Steuerberater
- Fachanwalt für Steuerrecht
Sabine Henkel
- Rechtsanwältin in freier Mitarbeit
- Fachreferentin für Versicherungsrecht
Wer sind wir?
Wir sind eine Partnerschaft erfahrener Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater. Unsere Anwaltskanzlei hat ihre Kanzleistandorte in Kaufbeuren, Marktoberdorf im Allgäu, Landsberg am Lech, Starnberg und München. Wir haben Freude an unserer Arbeit. Wir sind ein hoch motiviertes Team. Wir suchen immer nach optimalen Lösungen. Wir sagen Ihnen mit klaren Worten, was realistisch ist und was nicht. Unsere Kompetenz, ein hervorragend ausgebildetes Personal und eine fortschrittliche Infrastruktur gewährleisten maßgeschneiderte und erfolgreiche Rechtsdienstleistungen.
Wir verstehen es Spielräume zu nutzen, um Freiräume für Sie zu erreichen.
Wir sind als Rechtsanwälte und Fachanwälte überregional in ganz Deutschland jedoch meist im Allgäu, über Buchloe, Mindelheim, Memmingen, Kaufbeuren, Bad Wörishofen, Kempten, Marktoberdorf, Füssen, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Gilching, Germering, Starnberg, der Ammersee- und Fünf-Seen-Region, Schongau, Weilheim und München tätig.
Wir sind Ihr passender Rechtsberater!
Rechtsberatung sollte mehr sein als nur Beratung in Rechtsfragen. Persönlich sollte sie sein, flexibel und realistisch lösungsorientiert, effizient und auf Höhe der Zeit. Ihr Rechtsberater sollte alle Aspekte Ihres Problems im Blick haben und reaktionsschnell sein.
Rechtsberatung sollte immer so sein, wie Sie sie brauchen. Genau diese auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung bekommen Sie bei uns. Und unsere Expertise versteht sich dabei von selbst.
Als Rechtsanwälte, Steuerberater und Fachanwälte bringen wir für Sie die besten Voraussetzungen mit, um lebensnah und sachgerecht für Sie zu arbeiten.
Außerdem legen wir bei Gasteiger Reitzer & Kollegen großen Wert darauf, zu wissen und zu verstehen, was Sie tun. Denn nur wenn wir wissen, was Sie bewegt, und verstehen, wovon Sie sprechen, können wir Sie effizient beraten und vertreten.
Kennen wir die Hintergründe aus dem Bereich, in dem Sie anwaltliche Beratung oder Unterstützung benötigen, rundet das unser Wissen und damit Ihre Beratung und Vertretung so ab, dass wir wirklich „nah dran“ beraten können und rechtliche Lösungen finden, die die Gegebenheiten des relevanten Umfeldes angemessen berücksichtigen.
Wir beraten und vertreten Sie aus Überzeugung und Passion in Bereichen, mit denen uns eine persönliche Leidenschaft verbindet und in denen wir seit mehr als 15 Jahren gerichtlich und außergerichtlich praktische Erfahrungen sammeln konnten. Als Fachanwälte und Steuerberater sind mehrere Partner seit vielen Jahren in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig, andere Berufsträger verbinden mit dem Bereich Sport eine große Leidenschaft.
Wie beraten & vertreten wir Sie?
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Anliegen unserer Mandanten. Auf enger Vertrauensbasis entwickeln wir gemeinsam Lösungsmodelle, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unsere strategischen Überlegungen und vorausschauendes Handeln helfen Ihnen, Fehler und ungewollte Entwicklungen zu vermeiden. In Verhandlungen vertreten wir Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck.
Was bieten wir unseren Mandanten?
Durch die langjährige Berufserfahrung aller Partner deckt unsere Anwaltskanzlei die wesentlichen Rechtsgebiete ab. Fragen Sie uns. Wir nennen Ihnen den richtigen Partner unserer Kanzlei oder einen Ansprechpartner unseres Netzwerkes.
Fachlich kompetente Beratung auf höchstem Niveau versteht sich für uns von selbst. Mit regelmäßigen Fortbildungen schulen wir uns, um fachlich immer auf der Höhe der Zeit beraten zu können und zu wissen, was die Realität unseren Mandanten rechtlich abverlangt.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Belange
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OLG München, Urteil vom 1. Februar 2023 – 7 U 4346/21 Wir haben unsere Mandantin in dieser gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung als von dem Ausschluss betroffene Gesellschafterin gegenüber der Gesellschaft bis vor das Oberlandesgericht München erfolgreich...
Wirksame Anfechtung eines notariellen Testaments wegen Testierunfähigkeit – Vorteile Erbscheinverfahren; Erbscheinverfahren versus Erbenfeststellungsklage
1. Ausgangslage: a) Aktuell haben wir unseren Mandanten erfolgreich nach Anfechtung eines notariellen Testaments nach Enterbung im Rahmen eines eingeleiteten Erbscheinverfahrens vertreten. Unser Mandant war auf Grundlage eines notariellen Testaments enterbt und auf...
Verjährung Pflichtteil droht – Einleitung eines Erbscheinverfahrens nicht immer zur Hemmung ausreichend
Ausgangssituation Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch? Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen mit dem Erbfall. Sie müssen allerdings gefordert werden, ansonsten verjähren sie binnen drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem die...