Haben Sie eine Kündigung wegen Corona erhalten? ( Corona-Virus, Corona-Krise, Covid-19)
Schon in den letzten Tagen haben wir viele Anfragen erhalten und viele neue Mandate angenommen, bei denen Arbeitnehmer wegen der Coronakrise eine Kündigung erhalten haben.
Sehr oft war die Begründung der Kündigung äußerst fragwürdig, teilweise schon auf den ersten Blick rechtsfehlerhaft.
Ebenso wurde von vielen Arbeitgebern versucht, Kurzarbeit einseitig ohne eine Vereinbarung oder ohne einer Betriebsvereinbarung durchzusetzen.
Die Bundesregierung will gerade verhindern, dass es Betriebsschließungen und betriebsbedingte Kündigungen gibt.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung kommt allein wegen der Corona Krise nicht in Betracht. Greift der Kündigungsschutz bei Betrieben von mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmern, so steht einer krankheits- bzw. personenbedingten Kündigung wegen der Corona- Erkrankung die negative Krankheitsprognose entgegen, welche in aller Regel mit 2 Jahren angesetzt wird. Davon dürfte bei der Corona Virus nicht auszugehen sein.
Sollte der Arbeitgeber wegen der Corona Krise eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wäre ein Kündigungsgrund erforderlich. In diesen Fällen ist immer zu prüfen, ob die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Bei der Auswahl von mehreren Mitarbeitern ist auch die soziale Auswahl zu beachten. Sollte es tatsächlich zu einer betriebsbedingten Kündigung wegen dem Corona Virus kommen, ist die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, welche je nach Beschäftigungszeit bis zu 7 Monate betragen kann.
Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten des Betriebes und wird der Lohn nicht gezahlt, kann der Verdienst als Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit geltend gemacht werden.
Wir beraten aktuell auch Arbeitgeber bei der rechtskonformen Einführung von Kurzarbeit im Zusammenwirken mit Betriebsrat und den Arbeitnehmern unter der Voraussetzung der Gewährung von Kurzarbeitergeld, um Arbeitsplätze während der anstehenden wirtschaftlichen Krise zu erhalten und Betriebsschließungen oder betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Wir versichern allen Mandanten, dass wir wie gewohnt erreichbar sind. Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung kann in diesen Zeiten auch ohne einen persönlichen Besuch in der Kanzlei stattfinden. Dazu bieten wir an, dass Sie Ihre Unterlagen per E-Mail oder per Fax senden. Telefontermine können auch flexibel vereinbart werden, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.
In der aktuellen Situation wird dringend zum Abschluss einer Berufsrechtschutz- oder Arbeitsrechtsschutzversicherung geraten.
Bleiben Sie gesund.