
Miet- und Pachtrecht
Gleich, ob Sie als Vermieter Hilfe benötigen, um einen hartnäckigen Mietschuldner endlich vor die Tür zu setzen oder ob Sie als Mieter eine Kündigung beanstanden: Wir verstehen uns stets als Problemlöser und sind bestrebt, Ihre Interessen außergerichtlich und notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Wir begleiten Sie bei Mietvertragsverhandlungen und entwickeln für Vermieter und Mieter den auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Mietvertrag. Wir helfen Ihnen bei Fragen zu den täglichen Problemen aus der Vermietungs- und Verwaltungspraxis, wie Miethöhe, Mieterhöhung, Nebenkosten, Mietsicherheiten, Schönheitsreparaturen, Betriebspflichten, Verkehrssicherungspflichten, Mängel der Mietsache, Untervermietung, Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses. Vermieter und Hausverwaltungen entlasten wir von den Tätigkeiten zur Forderungseinziehung durch unser Mahn- und Vollstreckungswesen.
Unsere Themenschwerpunkte
Im Miet- und Pachtrecht beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig zu folgenden Themen:
- Gestaltung von Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträgen
- Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Miet-, Pacht- und Kautionsforderungen
- Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen
- Führen von Gerichtsprozessen im Bereich Miete und Immobilien
Sie haben Fragen zum Thema?
Rufen Sie uns an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
Rechtsanwälte | Fachanwälte I Steuerberater – Gasteiger Reitzer Liffers & Kollegen
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