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AGB-Recht

Immobilienrecht

Wir vertreten bei allen Fragen und rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Immobilien. Im Immobilienkaufrecht erstellen oder prüfen wir alle Arten von Verträgen, insbesondere Grundstücks- und Wohnungskaufverträge, Bauverträge, Teilungserklärungen, Darlehensverträge, Maklerverträge, Vorverträge, Reservierungsvereinbarungen usw.

Im Baurecht beraten und vertreten wir in allen denkbaren Streitigkeiten. Wir beraten bei Baumängeln, kündigen Bauverträge, setzen Werklohnforderungen durch oder wehren solche ab etc. Im Architektenrecht vertreten wir Architekten, Ingenieure und Bauherren bei allen auftretenden Fragen.

Im Mietrecht beraten wir umfassend und kompetent bei Kündigungen, Räumungsklagen, Mietmängeln, Kautionsstreitigkeiten, Schönheitsreparaturen usw. Im Maklerrecht beraten und vertreten wir Immobilienmakler und Maklerkunden. Wir klären Honorarfragen und prüfen oder erarbeiten alle notwendigen Verträge. Im Bankrecht beraten wir insbesondere bei in Zusammenhang mit der Finanzierung einer Immobilie auftretenden Problemen. Wir prüfen Darlehensverträge und wehren unberechtigte Forderungen von Kreditinstituten ab.

Unsere Themenschwerpunkte

Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig zu folgenden Themen:

  • Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen
  • Vertragsverhandlungen
  • Gestaltung und Prüfung von sonstigen Grundstücksrechten
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängel- und Kaufpreisansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von nachbarrechtlichen Ansprüchen
  • Abstimmung der grundbuch- und grundstücksrechtlichen Aspekte

Sie haben Fragen zum Thema?

Rufen Sie uns an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

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