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AGB-Recht

Recht der freien Berufe

(insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater)

Nahezu alle Herausforderungen aus dem Gesellschafts- und Steuerrecht stellen sich heutzutage auch dem Freiberufler. Besonders betroffen sind Ärzte und Zahnärzte. Das Medizinrecht berührt häufig auch andere Disziplinen wie das Zivilrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Öffentliches Recht oder auch das Strafrecht.

Unser Anspruch für den Freiberufler: Maximalversorgung. Wir beraten und vertreten Sie schwerpunktmäßig zu folgenden Themen:

  • Praxisübernahme und -übergabe
  • Gründung, Erweiterung und Restrukturierung von Kooperationen
  • Gründung von und Übertragung von Anteilen an Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)
  • Ärztliches Gesellschaftsrecht allgemein,
  • Begleitung von Gesellschaften und Ärzten bei der Gründung, Änderung und Auflösung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in allen rechtlich relevanten Fragestellungen
  • gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten unter Freiberuflern und Ausschluss von Gesellschaftern
  • Vertretung gegenüber Zulassungsausschuss und kassen(zahn)ärztlicher Vereinigung
  • Gestaltung von Mietverträgen über Praxisräumlichkeiten und Arbeitsverträgen für (zahn-)ärztliches und nichtärztliches Personal
  • Arbeitsrecht in der Medizin
  • Freiberufler in Scheidung – insbesondere die Arztpraxis in der familienrechtlichen Auseinandersetzung

Sie haben Fragen zum Thema?

Rufen Sie uns an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

Auch Steuerberater schätzen die Dienstleistung von Gasteiger Reitzer Liffers & Kollegen für ihre eigenen Praxen und Sozietäten.

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