Maklerrecht
Der Makler und seine Tätigkeit sind ein wesentlicher Bestandteil vieler Immobilien- und Grundstücksgeschäfte. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler, dem Käufer und dem Verkäufer der Immobilie sind dabei häufig komplex und streitanfällig. Das Maklerrecht gehört zu den wichtigen Bereichen unserer immobilien- und gesellschaftsrechtlichen Beratung. Unsere wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater beraten Makler, Verkäufer und Käufer in allen Rechts- und Steuerfragen.
Unsere Themenschwerpunkte
Im Maklerrecht beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig zu folgenden Themen:
- Gestaltung von Maklerverträgen und sonstigen Vermittlungsverträgen
- Entwicklung von Vertriebskonzepten
- Überprüfung und Beratung zu den Hauptverträgen
- Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen
- Durchsetzung und Abwehr von Haftungsforderungen
- Durchsetzung und Abwehr von Provisionsforderungen
- Beendigung von Makler und Vermittlungsverträgen
- Führen von Gerichtsprozessen
Sie haben Fragen zum Thema?
Rufen Sie uns an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
Rechtsanwälte | Fachanwälte I Steuerberater – Gasteiger Reitzer & Kollegen
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