Arbeitsrecht
Wir bieten umfassende arbeitsrechtliche Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts sowie den verwandten Rechtsgebieten des Handelsvertreter- und Sozialversicherungsrechtes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im kollektiven wie auch im individuellen Arbeitsrecht.
Arbeitnehmer & Leitende Angestellte
Wir verfügen insbesondere in den Bereichen Kündigung und Kündigungsschutz über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Wahrnehmung Ihrer Interessen (z.B. bei Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag) sowie in der richtigen Strategie und Taktik bei der Vertretung vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzverfahren, Abmahnung, Gehalt, Versetzung, Zeugnis u.a.).
Darüber hinaus beraten und begleiten wir Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, die sich vor Beginn und im Laufe Ihres Arbeitsverhältnisses stellen können. Dazu gehört die Prüfung des Ihnen gestellten Vertrages (Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag), die Wahrung Ihrer Rechte (bspw. bei Mutterschutz und Elternzeit einschließlich dem Verlangen von Teilzeit während und nach der Elternzeit) sowie notfalls deren gerichtliche Durchsetzung.
Geschäftsführer & Vorstände
Die Pflichten von Geschäftsführern und Vorständen können sehr weitreichend sein. Neben den vertraglichen Pflichten bestehen beispielsweise steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Verantwortlichkeiten.
Wir bieten fachkundige Beratungsleistungen zu allen Aspekten ihres Dienstverhältnisses an, darunter die Prüfung Ihrer Verträge (Dienstvertrag, Vorstandsvertrag, u.a.) insbesondere darauf, ob Ihre Interessen berücksichtigt sind, die Haftungsrisiken kalkulierbar bleiben und welche Rechte und Pflichten Sie im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses haben (Altersvorsorge, Wettbewerbsverbot, u.a.).
Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten sollten vermieden werden, gut gerüstet sind wir für diesen Fall trotzdem immer.
Unternehmen
Wir beraten und unterstützen Unternehmen zuverlässig und kompetent bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer unternehmerischen Entscheidungen, angefangen von der Unternehmensgründung über Unternehmenskauf (einschließlich Betriebsübergang) bis hin zur Umstrukturierung und Reorganisation.
Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst die Erstellung aller im Arbeitsrecht relevanten Verträge, die Anpassung bestehender Verträge an die neueste Rechtsprechung, die Vorbereitung und Begleitung disziplinarischer Maßnahmen sowie die bundesweite Vertretung vor Gerichten. Ein wichtiges Kompetenzfeld ist daneben die Beratung und Vertretung zum Thema „Scheinselbständigkeit“ sowie die Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat nebst Gestaltung kollektivrechtlicher Vereinbarungen (Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich, Sozialplan).
Personen der Heilberufe und Sportler
Die Beratung bei arbeits- und dienstvertraglichen Fragestellungen im Krankenhaus gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich, wie die Gestaltung von Arbeitsverträgen für ärztliches und nichtärztliches Personal im niedergelassenen Bereich. Da die Begeisterung für Sport den Blick auf die komplexen, rechtlichen Probleme nicht in den Hintergrund rücken und eine professionelle anwaltliche Betrachtung nicht ersetzen darf, stellt Sportrecht einen weiteren Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei, als Schnittstelle zum Arbeitsrecht dar.
Themen Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie schwerpunktmäßig zu folgenden Themen:
- Kündigungsschutz einschließlich Klageverfahren, Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
- Prüfung, Verhandlung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
- Geltendmachung von Lohn-, Urlaubs-Boni und anderer arbeitsrechtlicher Ansprüche
- Abmahnungen, Versetzungen und Befristungen
- Schwerbehinderten-, Mutterschutz und Elternzeit
- Arbeitszeit und Gesundheitsschutz
- Gründung eines Betriebsrats
- Beratung rund um die Arbeitnehmerüberlassung
- Begleitung von Transaktionen, Betriebsübergängen, Betriebsänderungen, Reorganisationen und Rationalisierungen
- Begleitung und Vertretung von Führungskräften und Geschäftsführern
- Prüfung und Gestaltung von Zeugnissen
- Ausgestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- alle Fragen zum Thema Mitbestimmung, beispielsweise Arbeitszeit und Gesundheitsschutz
- Ausgestaltung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
- Insolvenzarbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter
Sie haben Fragen zum Thema?
Rufen Sie uns an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
Rechtsanwälte | Fachanwälte I Steuerberater – Gasteiger Reitzer & Kollegen
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